Das schwere Unwetter vom 19. August 2026 hat im Westerwald eindrucksvoll gezeigt, welche Kräfte innerhalb weniger Minuten entstehen können. Besonders Höhr-Grenzhausen und zahlreiche Orte im Westerwaldkreis waren von erheblichen Schäden betroffen. Dächer wurden abgedeckt, Fassaden beschädigt, Bäume entwurzelt und Fahrzeuge getroffen. Mittlerweile wurde bestätigt, dass in Höhr-Grenzhausen tatsächlich ein Tornado gewütet hat.
Sturmschäden im Westerwald: Welche Versicherung zahlt bei Tornado, Sturm und Unwetter?
Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder Kfz-Versicherung – wir erklären die wichtigsten Unterschiede.
Wohngebäudeversicherung: Schäden am Haus
Wird das Gebäude selbst durch einen Sturm oder Tornado beschädigt, ist grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung der erste Ansprechpartner.
Typische Schäden können beispielsweise sein:
- abgedeckte oder beschädigte Dächer
- beschädigte Dachziegel
- zerstörte Fenster
- Schäden an Fassade oder Mauerwerk
- Schäden durch einen Baum, der auf das Gebäude fällt
- Folgeschäden durch Regen, wenn der Sturm zuvor das Gebäude beschädigt hat
Bei klassischen Versicherungsbedingungen wird von einem versicherten Sturm in der Regel ab Windstärke 8 bzw. etwa 62 km/h gesprochen.
Bei einem Tornado dürfte die erforderliche Windstärke natürlich regelmäßig deutlich überschritten werden. Entscheidend bleiben aber immer die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.
Achtung bei Starkregen und Überschwemmung
Nicht jeder Wasserschaden nach einem Unwetter ist automatisch ein Sturmschaden.
Dringt beispielsweise Wasser aufgrund von Starkregen, Oberflächenwasser, Rückstau oder Überschwemmung in ein Gebäude ein, kann ein zusätzlicher Elementarschutz notwendig sein.
Genau deshalb lohnt es sich, bestehende Verträge nicht erst nach einem Schaden daraufhin zu prüfen.
Hausratversicherung: Wenn Möbel und persönliche Gegenstände beschädigt werden
Während die Wohngebäudeversicherung vereinfacht gesagt das Gebäude schützt, ist die Hausratversicherung für den beweglichen Besitz innerhalb des Haushalts zuständig.
Ein einfaches Beispiel:
Der Sturm beschädigt das Dach und durch die entstandene Öffnung dringt Regen ein. Werden dadurch Möbel, Elektrogeräte, Kleidung oder andere versicherte Gegenstände beschädigt, kann dies ein Fall für die Hausratversicherung sein.
Dazu zählen beispielsweise:
- Möbel
- Fernseher und Unterhaltungselektronik
- Computer
- Kleidung
- Haushaltsgeräte
- persönliche Gegenstände
Bei Gegenständen auf Balkon, Terrasse oder im Garten kommt es dagegen stärker auf den jeweiligen Tarif und die vereinbarten Leistungen an.
Wohngebäude = das Haus.
Hausrat = das, was sich darin befindet.
Diese einfache Unterscheidung hilft bei vielen Schadenfällen bereits weiter.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Wenn andere durch mein Grundstück geschädigt werden
Hier gibt es besonders häufig Missverständnisse.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist nicht dafür gedacht, Schäden am eigenen Haus zu bezahlen. Sie wird relevant, wenn durch das eigene Grundstück beziehungsweise die Immobilie Dritte geschädigt werden und der Eigentümer dafür haftbar ist.
Beispiel:
Ein Baum auf einem Grundstück ist bereits erkennbar krank oder nicht mehr standsicher. Der Eigentümer kommt seinen Kontroll- oder Sicherungspflichten nicht ausreichend nach. Bei einem Sturm stürzt der Baum auf das Nachbargrundstück und verursacht dort einen Schaden.
Dann kann eine Haftung des Grundstückseigentümers entstehen.
Ist ein gesunder und ordnungsgemäß kontrollierter Baum dagegen ausschließlich aufgrund eines außergewöhnlich starken Sturms umgestürzt, kann es sich um höhere Gewalt handeln. Eine automatische Haftung des Grundstückseigentümers gibt es also nicht.
Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern kann das Haus- und Grundbesitzerrisiko teilweise bereits über die Privathaftpflicht abgesichert sein. Bei vermieteten Immobilien oder anderen Grundstücken kann dagegen eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich sein.
Deshalb gilt auch hier: Versicherungsschutz individuell prüfen.
Kfz-Versicherung: Wer zahlt bei Schäden am Auto?
Auch zahlreiche Fahrzeuge können bei einem schweren Sturm beschädigt werden – etwa durch herabfallende Dachziegel, Äste oder umgestürzte Bäume.
Für solche Schäden ist in der Regel die Kaskoversicherung entscheidend.
Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung kann beispielsweise Schäden übernehmen, wenn:
- ein Baum auf das geparkte Fahrzeug fällt,
- Äste das Fahrzeug beschädigen,
- Dachziegel oder andere Gegenstände durch den Sturm auf das Fahrzeug geschleudert werden,
- Hagel das Fahrzeug beschädigt.
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird dabei entsprechend berücksichtigt.
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung enthält grundsätzlich auch die Leistungen der Teilkasko und kann darüber hinaus wichtig werden, wenn es während des Sturms zu einem selbst verursachten Unfall kommt.
Beispiel: Ein Baum liegt plötzlich auf der Fahrbahn und Sie können nicht mehr rechtzeitig bremsen.
Die reine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dagegen keine Sturmschäden am eigenen Fahrzeug.
Ein umgestürzter Baum – vier verschiedene Versicherungen möglich
Gerade ein umgestürzter Baum zeigt, warum sich Schadenfälle nicht immer pauschal beantworten lassen.
Baum fällt auf das eigene Haus:
→ möglicherweise Wohngebäudeversicherung
Baum beschädigt den eigenen Hausrat:
→ möglicherweise Hausratversicherung
Baum fällt auf das eigene Auto:
→ möglicherweise Kfz-Teilkasko oder Vollkasko
Eigener Baum beschädigt fremdes Eigentum und es besteht eine Haftung:
→ möglicherweise Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Entscheidend sind immer der konkrete Schadenhergang und der bestehende Versicherungsschutz.
Was sollten Betroffene nach einem Sturmschaden tun?
Wer aktuell einen Schaden durch den Sturm oder Tornado im Westerwald festgestellt hat, sollte möglichst zeitnah handeln:
- Gefahrenstellen nicht selbst betreten oder beseitigen, wenn beispielsweise Dächer, Bäume oder Stromleitungen betroffen sind.
- Schäden ausführlich fotografieren und dokumentieren.
- Weitere Schäden möglichst verhindern, soweit dies gefahrlos möglich ist.
- Beschädigte Gegenstände nicht vorschnell entsorgen.
- Den Schaden möglichst schnell dem Versicherer bzw. Versicherungsmakler melden.
- Größere Reparaturen nach Möglichkeit zunächst mit dem Versicherer abstimmen.
Gerade bei größeren Schäden können mehrere Versicherungen betroffen sein.
Nach dem Tornado im Westerwald: Jetzt Versicherungsschutz prüfen
Die aktuellen Schäden in Höhr-Grenzhausen, Montabaur und dem Westerwald zeigen leider sehr deutlich, wie schnell aus einem Unwetter ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen kann.
Und oftmals merkt man erst im Schadenfall, was tatsächlich versichert ist – oder welche Absicherung fehlt.
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