ESG-Verordnung

Meine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken gem. Art. 3 TVO

Als regional tätiger Finanzberater möchte ich einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten und nachhaltiges Wirtschaften fördern. Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in vielerlei Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert einer Kundeninvestition haben. Um diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können, verfolge ich für die von mir angebotenen Finanzdienstleistungen die nachfolgendenStrategien:

Bei meinen Beratungstätigkeiten berücksichtige ich Nachhaltigkeitsrisiken und wesentliche, nachteiligen Auswirkungen einer Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Hierfür versuche ich zunächst, relevante Finanzprodukte zu identifizieren. Die Auswahl von Produktpartnern und Produkten erfolgt auf Grundlage der vom Produktpartner zur Verfügung gestellten Informationen. Für die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken und der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen einer möglichen Investition auf die Nachhaltigkeitsfaktoren nutze ich außerdem ggf. zusätzliche, branchenübliche Informationen Dritter.

Produktpartner, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, beziehe ich je nach individuellem Kundenwunsch nicht bzw. nur nachrangig ein. Im Rahmen der Kundenberatung stelle ich außerdem ggf. gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investitionsentscheidung für mich erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen informiert der jeweilige Produktpartner im Rahmen seiner vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde mich gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Darüber hinaus berücksichtige ich Nachhaltigkeitsaspekte in meiner eigenen Unternehmensorganisation …..(z.B. durch Förderung eines papierlosen Büros).

Auswirkungen auf die Vergütung

Meine Vergütung und die Vergütung meiner Mitarbeiter für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.